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Über uns

Wir sind eine hochmoderne, überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz im Herzen Bayerns. Wir haben uns auf Arbeitsrecht sowie auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Durch diese Kombination können wir Sie bundesweit durch die gesamte berufliche oder unternehmerische Laufbahn begleiten, und darüber hinaus.

Ganz gleich ob und wie Sie überlegen zu gründen, zu wachsen, einzustellen, sich selbständig zu machen oder angestellt zu werden, über bedeutende Vertragsabschlüsse streiten oder verhandeln, ob Sie ein rechtliches Problem haben oder schlicht keines oder möglichst wenige bekommen möchten, wir unterstützen Sie mit unserer Kompetenz, Weitsicht und Erfahrung.

Modern und Anwalt schließen sich gegenseitig aus? Wir glauben nicht…

… denn wir bieten Ihnen schnelle, ergebnisorientierte und pragmatische Lösungen an, verständliche und alltagstaugliche Antworten ohne verschwurbelte Fachsprache.

Nutzen Sie die digitalen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil, Zeit ist ja bekanntlich Geld. Kommunizieren Sie mit uns überregional per Internetkonferenz, E-Mail, Telefon, Fax, und sparen Sie sich dadurch viel Zeit und Aufwand. Wir bieten Unternehmern die großartige Möglichkeit, jederzeit und dauerhaft an Ihrem Standort eine ausgelagerte Rechts- oder HR-Abteilung zu nutzen, ohne die Fixkosten für eigenes Personal.

Rechtsanwalt Christian Bullert ist in Neuburg an der Donau geboren und aufgewachsen. Nach zweijähriger Dienstzeit bei der Bundeswehr mit Auslandsaufenthalt in den USA und dem Studium in München, Bayreuth und Regensburg führte der berufliche Weg über die Fachanwaltsausbildung (Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht) zunächst in eine mittelständische Kanzlei im Süden Münchens.

Im Juli 2011 gründete Herr Bullert die erfolgreiche Sozietät Ritter von Schönfeld Rechtsanwälte & Partner in München und war dort bis Ende 2017 Inhaber und Partner. Herr Bullert ist darüber hinaus als freier Dozent für Arbeits- und Tarifrecht bei der Bayerischen Verwaltungsschule tätig.

In Neuburg berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Bullert in arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, von der zündenden Geschäftsidee bis zum Weltkonzern, von der Bewerbung bis zur Rente, gleich ob Betriebs- oder Personalrat, Tarifvertragspartei, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Ihre Interessen und Wünsche haben für uns höchste Priorität. Unser Anspruch ist nichts minder als das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Ihr Christian Bullert

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Unsere Fachgebiete

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist eine wichtige Errungenschaft der vergangenen 180 Jahre, der nicht selbstverständliche und umkämpfte Weg aus der Leibeigenschaft und Sklaverei hin zu einer modernen, wohlhabenden Gesellschaft mit selbstbestimmten Bürgerinnen und Bürgern.

Ein Arbeitsleben wird künftig immer länger, die Belastungen und Aufgaben für die Beschäftigten nehmen stetig zu. Unternehmer haben sich immer schneller immer mehr und immer größeren Herausforderungen zu stellen und diese zu bewältigen.

Durch unsere Konzentration auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge sind wir in der Lage, Wege und Lösungen aufzuzeigen, die eine langfristige, gewinnbringende und fruchtbare Zusammenarbeit aller Beteiligter ermöglicht.

Wir erstellen, prüfen und überarbeiten Ihnen alle hierfür nötigen Verträge, vom Praktikum hin zur Aufhebung. Rechtssicher und umfassend. Alles aus einer Hand. Wenn ein Rechtsstreit vor Gericht doch einmal unausweichlich ist, z.B. nach einer Kündigung, vertreten wir Sie bedingungslos professionell, effektiv und zielstrebig.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es trifft wichtige Modifizierungen und ergänzt das allgemeine Privatrecht hinsichtlich der besonderen Bedürfnisse des kaufmännischen Rechtsverkehrs. Ohne rechtsfundierte Kenntnis dieser Disziplin kann aus einer guten Geschäftsidee schnell ein finanzielles Fiasko werden.

Das Gesellschaftsrecht normiert insbesondere wirtschaftsrechtliche Zusammenschlüsse von Personen, regelt Rechtsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft, der Gesellschafter untereinander sowie der Gesellschaft und der Gesellschafter zu Dritten.

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Unternehmer gerade zu Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit überhaupt keine Gedanken über die rechtlichen Hintergründe, geschweige denn die Pflichten und erst recht nicht über die Risiken ihres Handelns machen.

Wir unterstützen Sie bei allen Schritten schon vor der Gründung (z.B. Rechtsformwahl), über das wirtschaftliche und personelle Wachsen Ihres Unternehmens bis hin zur Veräußerung Ihrer Anteile.

Die enge Verzahnung mit dem Arbeitsrecht ist Ihr großer Vorteil. Sie erhalten aufeinander abgestimmte und zugeschnittene Lösungen, und das alles aus einer Hand.

Kontakt

Wir freuen uns darauf Sie persönlich kennenzulernen!

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